Das Revoluzzer-Pamphlet zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation der Großpudel und der Großpudelzucht

                                                          

 

Maßnahmen zur Verbesserung der Zucht:

  1. Bestandsaufnahme und Veröffentlichung
  • Statistik zur HD – Gesamt seit 1989, nach Farben und nach Geschlechtern, jährlicher Statistik der neu hinzugekommenen Befunde und Aktualisierung der Gesamtstatistik
  • Statistik zur Patella-Luxation
  • Statistik zum 5-fach Gentest von Laboklin
  • Erstellung eines Zuchttauglichkeitspapiers nach Schulnoten, damit Jeder die Stärken und Schwächen eines zuchttauglichen Hundes sehen kann.
  • Nachzuchtbeurteilung durch Zuchtrichter ab dem Alter von 1 Jahr, zur Erstellung eines Zuchtindex für Rüden und Hündinnen
  • Meldestelle für Gesundheit-/Krankheitsuntersuchungen von Pudeln mit Attest (weg vom „Expertenwissen“ hin zu valider Information für alle Interessieren – Züchter und Käufer)
  • Deckrüden- und Zuchthündinnenregister incl. aller Gesundheitsuntersuchungen, quartalsmäßig veröffentlicht, Eigentümerdaten auf schriftliche Anfrage zur Verfügung stellen, Eintragungen werden bei Clubwechsel nicht gelöscht – rechtliche Verankerung im Zuchttauglichkeitspapier durch Unterschrift des Eigentümers, ebenso verpflichtend für den möglichen nachfolgenden Eigentümer
  • Jährliche Züchterbesprechung vor der Mitgliederversammlung, bei der Schwächen der bisherigen Zuchtstrategie analysiert und optimiert werden um dann in einer neuen Zuchtstrategie zu münden.
  1. Eintragungen in die AT
  • Sämtliche Gesundheitsuntersuchungen
  • Sportliche Erfolge wie BGH, Agility usw.
  • Inzuchtkoeffizient über 10 Generationen, sowie genetische Verwandtschaftsberechnung falls vorhanden
  • Ahnentafel mit 5 Generationen
  1. Anforderungen an die Zuchthunde
  • Wesensschwache Hunde dürfen nicht mehr zur Zucht zugelassen werden
  • Zuchtfokus wieder auf den Standard, Abkehr von der Zucht von Extremen, Fokus auf einen funktionalen Körperbau (fehlende Vorbrust und Überwinkelung sind kein Kavaliersdelikt, sondern eine massive strukturelle Schwächung für Hunde, die im Sport eingesetzt werden sollen).
  1. Zucht
  • Wiederholungsverpaarungen nur mit Sondergenehmigung
  • Schulung der Zuchtwarte im Hinblick auf anatomische Zusammenhänge und gezielte Beratung der Züchter schon bei der Wurfabnahme hinsichtlich späterer Zuchtverwendung und dementsprechende Platzierung der Welpen.
  • Beschränkung der Wurfanzahl einer Hündin auf maximal 4 Würfe pro Lebenszeit.
  • Zwingerabnahme mit Protokoll, verbindlich vor dem Beginn der Zucht
  • Regelmäßige Neuzüchterschulungen
  • Aufzuchtkontrolle nicht nur zur Wurfabnahme, sondern zusätzlich mindestens 1 x während der Aufzucht
  • Wiederzulassung von Verpaarungen zwischen Groß- und Kleinpudeln

Gründe: Die Gene für Addison sind vermutlich zu 100% in der Großpudelpopulation fixiert, die für SA zu 70%, Kleinpudel sind, wie alle Hunderassen, nicht frei von Addison, aber der Prozentsatz der erkrankten Kleinpudel ist verschwindend gering. Kleinpudel sind mittlerweile genetisch weit entfernt von den Großpudeln und damit eine ausgezeichnete Möglichkeit, mehr genetische Variabilität in die Großpudel einzuzüchten, ohne das Erscheinungsbild zu beeinträchtigen. Zu Beginn der Großpudelzucht gab es ausschließlich den „kleinen“ und den „großen“ Schlag, die Basis ist ohnehin gleich. Nach Reduzierung der Großpudelgröße auf maximal 55 cm in den 1950iger Jahren, wurden bereits einmal erfolgreich vermehrt Kleinpudel (und auch Zwergpudel) in die Großpudel eingezüchtet – siehe DPK-Zuchtbücher 1955 – 1970.

Wir züchten – nach Pedigrees – ohnehin nur mit zwei Rüdenlinien, die jedoch nach der Studie von Dr. Pedersen (siehe Anhang) auf einen gemeinsamen Vorfahren vor den Zuchtbüchern zurückgehen. Die „beiden“ noch vorhandenen Rüdenlinien laufen über „Anderl vom Hugelberg“ (schwarz großer Schlag) und über „Nunsoe Duc de la Terrace of Blankeen“ und dessen Vater Prinz Alexander von Rödelheim (weiß großer Schlag). Wir benötigen daher dringend neue Rüdenlinien. Der FCI-Standard der Pudel steht dem nicht entgegen und in anderen – auch FCI-Zuchtbereichen – werden diese Verpaarungen bereits durchgeführt. Und ein als Großpudel eingetragener Hund aus Großpudel/Kleinpudel muss zur Zucht in Deutschland zugelassen werden, da Pedigrees aus der FCI und angeschlossenen Zuchtverbänden grundsätzlich akzeptiert werden.

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Überprüfung der Kleinpudellinien mit Poodledata bzw. Pudelzuchtbüchern, damit sie nicht auf die gleichen Vererber zurückgehen.

Untersuchung auf sämtliche Erbkrankheiten der Groß- und Kleinpudel, möglichst familiären Gesundheitsstatus prüfen, damit wir keine Kleinpudelerkrankungen in die Großpudel einzüchten.

Zur Erhaltung eines funktionalen Körperbaus, GP-Hündinnen bis 55 cm und KP-Rüden ab 40 cm verpaaren, umgekehrt ist das kaum durchführbar, da es so gut wie keine Großpudelrüden unter 55 cm gibt.

Eintragung der Nachzucht in ein Versuchsregister – nach 3 Generationen Übernahme ins Normalregister.

  • Erleichterung der Genehmigung für künstliche Befruchtung – nach einem normalen Deckakt. (Eigentlich bräuchten wir eine zentrale Samenbank beim VDH)
  • Nutzung von älteren gesunden Deckrüden aus seltenen Linien ohne HD-Untersuchung für Hündin mit HD A mit Sondergenehmigung.
  • Konstante Einbindung neuer Forschungsergebnisse in die Zuchtordnung.
  1. Allgemein
  • Änderung der Zuchtordnung mit Änderungsdatum und Änderungslegende
  • Jährliche Veröffentlichung des Zuchtbuches als PDF auf der Homepage
  • Zuchtwarte speziell für die einzelnen Pudelgrößen, statt regionaler Zuchtwarte
  • Einführung einer „limited registration“ – es nützt nichts, sich um genetische Vielfalt zu bemühen um dann durch die Nachzucht wieder Generationen von Halbgeschwistern gegenüberzustehen.
  1. Anhang